Personen, die über das Bundesministerium für
Cannabis Haschisch und Marihuana verkaufen möchten, müssen sich zuerst
anmelden und einen Nachweis erbringen, dass sie das 21. Lebensjahr vollendet
haben ...
Dann können sie ihre Waren (vorerst) möglichst in 5-Gramm-Einheiten
(2,5 Konsumeinheiten /// KE) anbieten, zu einem Preis (inklusive Versand),
den sie selbst bestimmmen ...
10,00 € Pauschalgebühr werden pro Verkauf
von Seiten des Bundesministerium für Cannabis erhoben ...
Sobald ein Käufer, der sich ebenfalls mit Altersnachweis (21) anmelden muss,
einen Kauf tätigt, muss der Verkäufer die Ware an das Bundesministerium für
Cannabis senden ...
Das Bundesministerium für Cannabis wird nach einer (vorerst) groben
Kontrolle die Ware an den Verkäufer zurücksenden, oder dem Verkäufer den
verlangten Betrag zukommen lassen ...
Ggf. wird dann dem Käufer die Ware an die angegebene Adresse gesendet (falls
der Kaufbetrag eingegangen ist), mit dem Hinweis, dass ein Versand nur auf dem Bundesgebiet
erfolgt ...
Zur Preigestaltung (Beispiel):
50,00 € Einkaufspreis 5 Gramm White Widow
10,00 € Aufwandsentschädigung
02,50 € Porto & Verpackung
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62,50 € Preis Verkäufer
10,00 € Pauschalgebühr pro Verkauf von
Seiten des Bundesministerium für Cannabis
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72,50 € Gesamtpreis inklusive Versand
Dies entspricht einem Preis von 14,50 € pro Gramm ... |